Auf Straßen ja. in Schlachthöfen und Ställen nein
Dienstag, 31. Januar 2017Überwachungskameras in der Öffentlickeit, in Geschäften sind fast zur Regel geworden, in Schlachthöfen, Versuchslabors, Ställen, wo häufig an fühlenden Wesen, die nicht protestierenkönnen, Qualen ausgesetzt sind, bleibt überwachung verboten. Das ist zwar nicht rechtlich, doch praktisch Beihilfe zur Tierquälerei. Zum gestrigen Bericht aus Frankreich