Auf Straßen ja. in Schlachthöfen und Ställen nein

Überwachungskameras in der Öffentlickeit, in Geschäften sind fast zur Regel geworden,   in Schlachthöfen, Versuchslabors, Ställen, wo häufig an fühlenden Wesen, die nicht protestierenkönnen, Qualen ausgesetzt sind, bleibt  überwachung verboten. Das ist zwar nicht rechtlich, doch praktisch Beihilfe zur Tierquälerei. Zum gestrigen Bericht aus Frankreich über verpflichtemde Kontrolle  bringen wir hier einen im im März 2007,  kurz ehe die österreichische Justiz zum Schhlag gegen Tierschutzaktivisten aushololte, inder NIM erschienenen Artikel, der das Thema beleuchtet und zeigt, wie lange schon diese Tierchutzfordeung von den Maßgeblichen abgewehrt wird- .

1ORF ZIB 2 (Abendnachrichten) am 22.3.2007:

Menschenrechtsbeirat fordert Videodokumentation bei Polizeiverhören

Videoüberwachung:

Auf Straßen, ja. In Schlachthöfen, Tierversuchslabors und Ställen, leider nein!

Die im Zusammenhang mit tatsächlichen oder angeblichen Übergriffen bei der Polizei stehende Forderung des Menschenrechtsbeirats ruft ein altes Tierschutzbegehren in Erinnerung.

Erlaubt ist es, alle Menschen auf den Straßen zu überwachen. Nicht erlaubt bleibt es, Schlachthäuser, Tierversuchslabors, Ställe auf ordnungsgemäßen Betrieb zu überwachen. Das haben z.B. im Fall Covance, Münster deutsche Gerichte ausdrücklich verboten. Tierquälerei (und auch Menschenquälerei) können nur Geheimagenten verbotenerweise aufdecken. Dazu hat bereits vor Jahren der Philosoph Helmut F. Kaplan einen

Offenen Brief

an alle Tierschutz- und Tierrechts-organisationen gerichtet, wie folgt:

Daß bereits der “ordnungsgemäße” Schlachthausbetrieb eine recht unerfreuliche Angelegenheit ist, ahnen die meisten Menschen wohl. Aber sie wären mit Sicherheit entsetzt, wenn sie wüßten, welch geradezu unglaubliche “außertourliche” Grausamkeiten im Schlachthaus an der Tagesordnung sind. Was läge also näher, als dieses Entsetzen der Menschen für die Tiere nutzbar zu machen:

Die “außertourlichen”, ungesetzlichen Grausamkeiten in Schlachthäusern, etwa die fehlendeoder mangelnde Betäubung oder das sadistische Quälen von Tieren, sind wohldokumentiert. Was fehlt, ist die breite, systematische und wiederholte Veröffentlichung dieses Materials. Danach müßte es möglich sein, die Menschen zu mobilisieren, Maßnahmen zur Verhinderung dieser überflüssigen und illegalen Grausamkeiten zu fordern. Auch die Schlachthausbetreiber müßten ein Interesse daran haben, vom Vorwurf des ständigen Gesetzesverstoßes befreit zu werden.

Die permanente Video-Überwachung wäre eine einfache und wirksame Möglichkeit, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Schlachthäusern zu gewährleisten.

Ich rufe daher alle Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen auf, sich auf allen Ebenen vehement und unnachgiebig für eine lückenlose Video-Überwachung aller Schlachthäuser einzusetzen.

Und, wer weiß: Vielleicht führt die durch diese Kampagne bewirkte Kenntnis von den illegalen Grausamkeiten in den Schlachthäusern dazu, daß die Menschen auch die gesetzlich zugelassenen Grausamkeiten in Frage stellen.

Helmut Kaplan

Es geht nicht nur um Schlachthöfe. Covance vor zwei Jahren hat die Folgen mangelnder Überwachung in Versuchslabors aufgezeigt. Nach unserem Tierschutzgesetz bzw. der dazu erlassenen Verordnung müssen Nutztier-Ställe nur alle fünfzig Jahre überprüft werden. Das wäre lachhaft, wäre es nicht so traurig. Wie es Dr. Balluch beim Filmen von Pelztierfarmen in Finnland ergangen ist, haben wir berichtet. In den USA wurden verdeckte Ermittlungen in der Nutztier-Industrie, das heißt heimliche Videoaufnahmen, verboten. Ein Freibrief für Tierquäler. Auch bei uns stehen praktisch nicht diejenigen, die Tierschutzgesetze mißachten, sondern die, die zu Beweiszwecken filmen, unter straf- oder zivilrechtlicher Sanktion.

Die Video-Überwachung nicht zulassen, bedeutet zwar nicht formal, doch faktisch Beihilfe zur Tierquälerei.

Erwin Lauppert

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