Wegwerfen erlaubt, aufklauben verboten

Supermärkte u.a. werfen in rauen Mengen noch brauchbare Lebensmittelweg,manche Leute holen sie , ob aus ethschen Gründen, aus Protest gegen Nahrungsmittelverschwendung oder Not oder Sparsamkeit heraus und essen sie. Das ist verboten. Eine Initiative in Deutschland kämpft für die Straffreiheit dieser  containern genannte Übung.

Näheres siehe die folgende  von  Greenhouse Infopool Berlin weitergeleitete Presse-Info:

From: Projektwerkstatt Saasen [mailto:saasen@projektwerkstatt.de]
Sent: Thursday, December 7, 2017 5:35 PM
To: Saasen aktuell <oe-aktuell@yahoogroups.de>
Subject: Presseinfo: ePetition gegen die Kriminalisierung des Containers und gegen die Lebensmittelverschwendung gestartet

Presseinfo 7.12.2017
der Kampagne „Change§242 – Containern ist kein Verbrechen!“
(initiiert von Aktionsgruppen in Aachen und Gießen, getragen von bundesweit etlichen weiteren Gruppen)

Gesetzesinitiative zur Entkriminalisierung des Containerns gestartet!

Sie wollen die Lebensmittelverschwendung stoppen – und auf dem Weg dahin für das Retten von Essen aus dem Müll nicht bestraft werden. So lässt sich die Petition zusammenfassen, die Aktivist*innen aus Aachen und Gießen an den (deutschen) Bundestag richten und die seit dem 5.12. online unterzeichnet werden kann:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_11/_02/Petition_74584.html

Kommen 50.000 Unterzeichner*innen zusammen, treffen sich die Initiator*innen mit Bundestagsabgeordneten und können ihre Vorschläge für eine entsprechende Änderung der den Diebstahl betreffenden Strafparagraphen darlegen – öffentlich. Jörg Bergstedt aus der Projektwerkstatt in Saasen (Kreis Gießen), der die Petition offiziell eingereicht hat, hofft dabei weniger auf Überredungskunst als die öffentliche Wirkung: „Eigentlich gibt es gar keine Gründe gegen unseren Vorschlag. Die Sache wird nur ständig hinausgeschoben – das wollen wir mit unserem Druck beenden“. Tatsächlich geht es auch dem Bündnis „AachenContainert“ nicht nur um die Entkriminalisierung der Suche nach genießbaren Lebensmitteln in Tonnen zum Beispiel von Supermärkten, sondern um ein Ende der Wegwerfkultur insgesamt. Die Aachener*innen hatten schon in den vergangenen Monaten auf anderen Plattformen über 150.000 Unterschriften gesammelt und rufen diese Unterstützer*innen nun auf, auch die neue Petition zu unterschreiben. Denn nur diese würde nun auch formale Wirkung entfalten.

Unterschrieben werden kann auch auf Papier – sogar noch etwas länger. Listen sind unter 242.blogsport.de herunterladbar und müssen bis zum 10.1. zuzugeschickt oder zur großen Demo „Wir haben es satt“ nach Berlin am 20.1.2018 mitgebracht werden. Dort wollen die Aktivist*innen nochmal tüchtig sammeln – und dann die Stapel am Bundestag abgeben.

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Textvorschlag zur Aktion

Mitmachaktion: Straffreiheit für Lebensmittelrettung durchsetzen!

Was ist das Retten von Lebensmitteln gegen das Wegwerfen von Essen? So hätte Bert Brecht vielleicht die Absurdität kommentiert, dass in diesem Land nicht die Verschwendung von oft menschen- und umweltzerstörend produziertem Essen bestraft wird, sondern das Heraussammeln aus dem Müll. „Eine Straftat ist eine Verfehlung mit schwerem“, definiert eine Jura-Internetseite solche Taten. Doch wo liegt der „schwere Unrechtsgehalt“ des Containerns – vor allem im Vergleich mit den üblen Bedingungen des Produzierens für den Weltmarkt, mit Landraub, Knebelverträgen durch Agrarkonzerne, Niedriglöhnen und Giftspritzen sowie dann der Wegwerfkultur, die alle nicht nur straffrei bleiben, sondern mit satten Profiten belohnt werden?

Das wollen Aktivist*innen in einer deutschlandweiten Aktion jetzt ändern. Initiiert von Gruppen aus Aachen und Gießen sammeln sie Unterschriften für eine Petition an den Bundestag. Seit 5. Dezember läuft nun zudem eine vierwöchige Online-Sammelphase. Kommen 50.000 Unterschriften zusammen, müssen sich Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen mit den Lebensmittelretter*innen treffen und über deren Vorschlag diskutieren, „Containern“ und Selbstbedienung im Sperrmüll künftig straffrei zu stellen.

Die Forderungen

Der Diebstahlsparagraph im Strafgesetzbuch und der § 959 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen ergänzt werden, damit niemand mehr bestraft wird, der Essen, Möbel oder anderes Nutzbare aus Mülltonnen oder Sperrmüllbergen rettet. Dem § 242 StGB soll ein Absatz angefügt werden: „Eine fremde Sache nach dieser Vorschrift ist nicht, wenn die Sache ohne das Ziel einer weiteren oder zum Zweck einer nur energetischen Verwertung entsorgt worden ist, oder eine nicht mehr genutzte Sache der Zerstörung ausgesetzt ist und der bisherige Besitzer sie weder weiter als Sache nutzen noch aufbewahren will.“ Das BGB soll präzisiert werden: „Insbesondere gilt dieses, wenn der Eigentümer diese in einem Müllbehältnis deponiert oder diese anderweitig zur Abholung durch die Müllabfuhr bereit stellt.“

Zufrieden wären die Aktivist*innen damit allein jedoch nicht. Sie fordern, möglichst schnell das Wegwerfen von Lebensmitteln insgesamt und ohne Schlupflöcher zu verbieten- wie in Frankreich und Wallonien schon geschehen. Bis das Gesetz wird, sollen sich Lebensmittelindustrie und -handel freiwillig bewegen. „Keine Importe, die mit Vertreibung und Umweltzerstörung verbunden sind! Verarbeitung aller genießbaren Lebensmittel – ohne Wegwerfen!“ steht auf der Forderungsliste. Außerdem solle der Handel verpflichtet werden, einen ungehinderten Zugang zu nicht mehr verkaufsfähigen, aber noch genießbaren Lebensmitteln sicherzustellen.

Der Ablauf der Aktion

Auf http://242.blogsport.de ist die Aktion genauer beschrieben. Dort gibt es den Link zur ePetition und die Unterschriftenlisten zum Download mit genaueren Daten, bis wann die wohin geschickt werden müssen. Mitmachen kann jede und jeder – mit der eigenen Unterschrift, mit dem Sammeln weiterer Unterstützer*innen und mit Aktionen in der Öffentlichkeit, offensivem Containern, UmsonstZügen und vielem mehr.  —”

 

Informationen zum Containern: siehe auch http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/containern-lebensmittel-aus-der-muelltonne-a-1009663.html 

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