Wochenend und Sonnenschein …

… und  dann mit dir im Wald allein: der Herrgott drückt ein Auge zu  ….”,  auch der Wolf?   Als die Comedian Harmonists den Song (siehe YouTube) vor bald neunzig Jahren populär machten,  gab es ihn bei uns noch nicht.  Die Wolfssichtung am Wiener Bisamberg  und  die durch die Medien gegangene Videodokumentation  eines Rehrisses nächst einer Skipistee  haben den Beutegreifer wieder einmal ins Gespräch gebracht . Zuzuschauen wie ein Wolfsartiger, nachdem er die Beute gegriffen hat, das  Reh, während es noch lebt und immer wieder zu fliehen versucht, aufzuessen beginnt, ist nicht jedermanns Sache.

Der eine oder andere Tierschutzverein hat sich zum Wolfsanwalt gemausert  und kämpft offensiv  für den Graupelz.   Vor allem,  der Wolf sei für den Menschen keine Gefahr. So hätten Wölfe eine  zu Versuchszwecken am Boden liegende  Biologin  nur  beschnuppert. Also Liebespaare,  schmust ruhig  im weichen Waldesmoos. Sollte euch ein hungriges Rudel plötzlich umringen, keine Panik, sie schnuppern nur.  Dass die Behörden in Alaska  dringend empfehlen, Kinder in Wolfsgebieten nicht allein an Bus-Haltestellen warten zu lassen, braucht euch nicht zu bekümmern; wo ist schon Alaska.  Die realitätsfernen Amerikaner  glauben wohl noch ans Märchen vom Rotkäppchen.

Viel selektives  Zahlenmaterial soll beweisen, wie selten Wolfsangriffe in Europa waren  und sind.  Kein Kunststück, wenn  der Geselle  in weiten Teilen Jahrhunderte lang  praktisch ausgerottet war und wo nicht, gnadenlos verfolgt wurde.  Vier tödliche Wolfsangrife seit 1950  geben die Verteidiger zu, relativieren aber: Jährlich stürben allein in Deutschland 500 Menschen an Fischgräten. Vielleicht sind  Begegnungen mit gesottenen Fischen vielmillionenfach häufiger.

Doch nehmen wir  einmal an, der Wolf ist für uns Menschen ungefährlich auch für kleine.  Was ist mit Heim- und Weidetieren? Die Wolfsfreunde konzedieren: Haushunde müssten nachts ins Haus, sonst würden sie aufgefressen. Weidetiere bräuchten selbstverständlich Schutz, Wolfsschutzzäune oder Hirten und Herdenschutzhunde. Träten trotzdem durch DNA-Analyse  erhärtete Tierverluste  auf, würde sie der Staat bezahlen.  Schlecht für die Steuerzahler, gut für die Bauern?  Die bleiben auf den Schutzkosten und indirekten Tierschäden sitzen. Das ist leider der entscheidende Punkt.  Die Landwirte werden kalkulieren und ihre wertvollen Tiere lieber im Stall lassen. Ade schöne Freiheit.   Kein Wunder, dass es vor allem Bauern sind, die sich über den Einmarsch der Wölfe empören.

Nebenbei, ganz so sicher sind Wolfszäune auch nicht.  In den letzten Monaten gab es allein in Deutschland mehrere Versager, der schwerste Fall in der Oberlausitz (Sachsen): Eine mehr als normgerecht gesicherte Schafherde (150 trächtige Moorschnucken), fürs Rasenmähen in einer   Naturschutzstation gehalten, wurde Opfer eines  Wolfsrudels:. mehr als 40 Schafe tot, 80 versprengt.
Der Graupelz verzehre mehr Obst als Weidetiere, frohlocken seine Freunde plakativ. Die Hoffnung,  er sei Halbvegetarier schwindet allerding, sieht  man die realen Zahlen. Sein Speiseplan (laut Lausitzer Untersuchung): Wild (vorwiegend Reh) 96  %, Obst 1,9  %, Weidetiere  1,7 %. Könnte dieser minimale Prozentsatz darin begründet sein, dass Bauern in Wolfsgebieten ihre Tiere vorsichtshalber lieber ständig im Stall gefangen halten?

Schließlich argumentieren die  Befürworter des Räubers. Rund Zweidrittel  oder gar Dreiviertel der Österreicher sympatisieren  mit dem Wolf oder begrüßen seine Rückkehr.  Außer im oberen Waldviertel. Dort tönte dem Tierschutzlehrer eine erste Volksschulkasse einstimmg entgegen: Die Wölfe gehören getötet. Doch diese Kinder müssten indoktriniert worden sein.  Nirgends sonst hätte es so einen Ausbruch gegeben.  Ja diese Hinterwäldler. Oder könnte es vielleicht damit zusammenhängen, dass  nirgends sonst in Österreich ständig Wölfe leben?

Es lässt sich natürlich die Meinung vertreten,  Kinder haben im Wald nichts verloren und Schwammerlsucherinnen vielleicht auch nicht; und Liebespaare  raus aus der Natur und nachhause ins Bett.  Der Wald gehöre den Wölfen, Und den Jägern; die brauchen sich ja mit ihrem Gewehr nicht zu fürchten.

Es bleibt auch jedem unbenommen, Wölfe lieber zu haben als Rehe. Und es steht jedermann frei ein kleines Wolfsrudel wichtiger zu nehmen als den meist qualvollen Tod  von 900 Rehen. (Das  damals noch kleine Allentsteiger Rudel hatte 2017 rund 13500kg Wild getötet; das entspricht etwa 900 Rehen. Rehe sind an sich meist Hauptmahrung von Wölfen. In Allentsteig verspeisten sie allerdings vorerst alle Mufflons und dann hauptsächlich Hirsche).

Man darf sich auch empören,  dass es die Behörde in Ausnahmefällen erlaubt, Wölfe zu vergrämen, und man darf dagegen  schweigen, wenn die Obrigkeit die Bürger verpflichtet, Ratten und Mäuse, hoch intelligente Tiere, mehr oder minder qualvoll zu töten.

Und man  kann  den Wölfen zuliebe auch  hinnehmen, dass Nutztire wieder eingepfercht in Massenställen ein trauriges Leben verbringen müssen.

Nur sollte man sich dann nicht “Anwalt aller Tiere” nennen. Sondern ehrlich Wolfslobbyist.

Übrigens, in Deutschland hat ein (ehemaliger) Fürst in seinen Waldungen eine Wisentherde angesiedelt, etwa im Dreiländereck Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz. Wer regt sich auf? Bauern aus der Umgebung.

Erwin Lauppert

Noch zum Thema Wolf:

sptember 2018

Schreien erlaubt,

wenn der Wolf kommt – aber nur in vier Gemeinden!
Seit zwei Wochen steht es fest: Ein zweites Wolfsrudel hat sich im niederösterreichischen Waldviertel angesiedellt, Migranten aus Ostdeutschland oder Polen. Es ist nahe dem Dreiländereck NÖ-OÖ-Tschechien heimisch geworden. Dem entsprechend steigen die Opferzahlen, selbst im Nahbereich  von Gehöften. Über dreißig Schafrisse in kurzer Zeit. Auch ein Kuhkalb musste sterben. Daneben gedeiht das am Truppenübungsplatz Allentsteig (vormals Döllersheim) ansässige Rudel, jetzt zwanzig Köpfe stark. Im übrigen gibt es immer wieder aus ganz ÖsterrichMeldungen über Weidetiertötungen, verursacht meist von Einzelgängern. Kürzer oder länger in einer Gegend oder auf der Durchreise. Z.B. im Juni in Mauerbach,  einer Wienerwald-Gemeinde fast vor denToren Wiens. Hier biss ein Wolf,  vermutlich aus dem italienisch-schweizeris hen Grenzgebiet stammend, zu; ausgerecnnet auf der Wiese einer Frau, die sich der Aufzucht und artgerechten  Haltung aussterbender Tierartn verschrieben hatte. Ein Schaf wurde auf der Weide totgebissen, ein zweites stab vermutlich vor Schreck, eindrittes veletzte sich auf der Flucht zuToide (siehe      https://www.propferd.at/main.asp?VID=1&kat1=87&kat2=644&NID=6724 ).

Unsere meist städtische Bevölkerung interessiert das alles kaum, doch in ländlichen Gebieten, namentlich im Wald- und Mühlviertel sind viele  Menschen beunruhigt. Die Forderung nach Abschuss wird in Bauernkreisen immer lauter. Viele hätten dort auf Bio gesetzt, auf Weidewirtschaft. Der Wolf mache das unmöglich. Die Ideen des WWF und anderer Wolfsfreunde uber sichere Zäune und Herdenschutzhunde seien lebensfremd und praktrisch unbezahlbar und undurchführbar. Eine Bäuerin mit 60 Weidekühen, zugleich Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde: Sobald bei uns ein Tier gerissen wird, höre ich mit der Weidewirtschaft auf.“  Etliche Orte n in dieser strugenukturschwachen Landschaft setzen ihre Hoffnung auf den Fremdenverkehr: erholsame Waldwanderungen. Wer werrde sich noch in den Wald trauen, wenn dortr ein Wolfsrudel umherstreift – außer der Jäger; der hat ja ein Gewehr. Und dann die Angst um die Kinder. Nicht umsonst warnt die Regieung von Alaska, Kinder in Wolfgegenden nicht  allein an der Bushaltestelle warten zu lassen.

All diese Sorgen, vor allem die hohen Opferzahlen haben vor wenigen Tagen die nieder- und dann die oberöstgerreichische Landesregierung aufgerüttelt. In drei nö. und einer oö. Gemeinde,  der Marktgemeinde Liebenau in der bergigen Nordostecke des Landes dürfen  Wölfe im Nahbereich von Häusern  befristet  „vergrämt“ werden:

„Im Interesse der öffentlichen Sicherheit dürfen Wölfe, die sich innerhalb eines Umkreises von 200 Metern von bewohnten Gebäuden aufhalten, durch die Grundstückseigentümer selbst beziehungsweise die zuständigen Jäger vergrämt werden. Nach Maßgabe der erforderlichen Wirksamkeit dürfen nun Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm eingesetzt werden, wobei weitere einschlägige gesetzliche Bestimmungen wie beispielsweise das Waffengesetz oder das Pyrothechnikgesetz einzuhalten sind. Für die Beurteilung der Wirkung der durchgeführten Maßnahmen muss jeder Einsatz exakt protokolliert werden. Die Ausnahmebewilligung gilt bis 31. Dezember 2019.“

Also, in den vier Gemeinden darf man den Prädator,  wenn er sich dem Haus nähert,  durch Lärm  vertreiben, zB durch Geschrei. Bleibt die Frage: Kommt dir der  Wolf  anderswo zu nahe, darfst du schreien oder ist das verboten?

November 2017:

Wehrwölfe

Adolf Hitler, unser Verteidigungsminister und die Wölfe – Allentsteig –Weidetiere zurück in die Massenställe? – Sollen Wälder, Almen, Auen den Menschen oder den Raubtieren gehören? – keine staatliche  Entschädigung für  menschliche Opfer der Großraubtiere – Reinhold Messner: Wölfe nach Sibirien!

 

Der Truppenübungsplatz Allentsteig vormals Döllershein – Bauernland ehe Adolf Hitler I die Menschen vertrieg –  ist ins Gerede gekommen. Unter dem Schutz des Bundesheeres lebt dort seit 2016 ein jetzt elfkopfiges Wolfsrudel. Ein Wolfspaar aus der Lausitz hatte den Platz zur Heimstätte erkoren, bekam im Vorjahr drei und heuer fünf Junge. Das Rudel hat unter dem Wildbestand des Platzes gründlich aufgerräumt und verschmäht  auch Wald- und Weidetiere derweiteren Umgebung. nicht.. Medienberichte über große Wolfsschäden und dazu über zwei Bärenangriffe auf Menschen im Trentino veranlassten uns zu Anfragen an die zuständigen Minister; den Schriftverkehr wollen wir Ihnen nicht vorenthalten, sie finden ihn weiter unten.

 

Es ist der Wolfslobby gelungen, Wölfe zu einer Art Nationalheiligtum hochzustilisieren. Das Argument, Wölfe hätten , ehe sie vor etwa 200 Jahren uber Anordnung Kaiser Josef II. ausgerottet wurden, hier gelebt. Darum hätten sie heute im Lande Bleiberecht. Vor zwei hundert Jahren sah unsere Welt tatsächlich anders aus.Die meisten Leute waren ein Biotop, Läuse draußen, Würmer drinnen. Ratten und Mäuse lebten in den Häusern und speisekammern, nur sehr mangelhaft von Katzen in Zaum gehalten.

Die Meinung, was einstmals war, hätte ein Anrecht, später einmal wieder zu kommen, widerspricht allen Rechts- und Moralgrundsätzen. Die Lächerlichkeit dieser Argumentation zeigt sich bereits an ihrer selektiven Anwendung . Wölfe ja, doch Ratten und andres Getier,das den Städtern lästig werden könnte, um Himmels Willen nein. Unsere Welt käme sehr in Wirrnis, wollte man nur die zwangsweisen Völkervertreibungen des letzten Jahrhunderts rückgäng machen: Griechen zurück in die Türkei, Türken zurück nach Griechenland, Ukrainer nach Polen, Polen in die Ukraine, Serben in den Kosovo, Millionen Deutsche nach Tschechien und in ost- und südosteuropäische Länder Araber zurück nach Israel usw.Und Allentsteig wieder den Nachfahren der von den Nazis ausgesiedelten Bauern.

 

Dass etliche Biologen für Wölfe plädieren, ist klar, geht es für sie doch um ihre Jobs, dass auch viele Städter dafür sind, ist menschlich verständlich, den Schaden haben ja andere. (Hätten die Raubtiere den Wienr Prater zur Heimstatt erkoren und dort die Hunde auffressen, dächte man wahrcheinlich anders). Schwerer zu begreifen ist, dass auch viele, die sich Tierfreunde nennen und die Jagd auf Rehe und anderes Wild verabscheuen, die Wolfspartei ergreifen. Brauchte doch das Allentsteiger Wolfsrudel, selbst als es erst fünfköpfig war, jährlich das Äquivalent von 900 Rehen, also auch zahllose Rekitze, kleine Bambis, die die natürlich ohne Rücksicht auf Schonzeiten töten.

Einst wurden die Raubtiere, wo immer sie sich zeigten, getötet oder vertrieben, während sie jetzt unter absoluteem Schutz stehen.. Das ignorieren die Wolfsbefürworter. Sie versuchen uns einzureden, dass Wölfe für den Mensch ungefährlich seien und Rotkäppchen ein Ammenmärchen sei. Das ist leider gelogen. „273 getötete Kinder in drei indischen Bundesstaaten in den Jahren 1980 bis 2000. Einige Wölfe waren in die Hütten von Dorfbewohnern eingedrungen.“ (DIE ZEIT Hamburg).“ Im spanischen Galicien wurden vor 40, 60 Jahren ein paar Mal Kinder angefallen und teilweise getötet. Die Zahl der Wolfsangriffe auf Menschen in Europa ausgenommen Russland, Weißrussland und Ukraine t seit 1950 wird mit 59 beziffert .Selbst in Deutschland fiel in den 70erJahren ein Kind einem entkommenen Wolf zu m Opfer. Nicht umsonst warnt die Regierung von Alaska, in Wolfsgebieten Kinder allein ins Freie zu lassen.

 

Groß ist die Zahl der Hunde und vor allem natürlich der Weidetiere, die dem Wolf zum Opfer fallen, sie sind für den Beutegreifer eben ein „gefundenes Fressen“. Die Wolfsbiologe machen es sich da leicht. Sollen halt die Bauern ihr Vieh schützen, durch Herdehunde und Zäune. Ob das technisch durchführbar ist und vor allem, was das kostet, verschweigen sie; sie zahlen es ja cuch nicht.

Die Schlusfolgerug Weidehaltung wird unrentabel, zutück in den Stall.

 

Verkürzt lautet die Frage also: 

Wollen wir den Wolf und artwidrige, häufig tierquälerische Masssentierhaltungoder
kein Wolf und dafür tierfreundliche Weidehaltung?

 

Sollen unsere Wäleder und Almen und Auen den Menschen, und das sind Hunderttausende, wenn nicht Millionen, gehören
oder ein paar hunndert Wölfen und 
ihren Biologen?

Fast perfid : Der  Staat schützt die großen Raubtiere  und droht jedem, der  dem entgegen handelt, strenge  Strafen,  Gefängnis etc. an, weigert sich aber menschliche  Opfern dieser Raubtiere Entschädigung zu zahlen, weder fürs Krankenhaus noch fürs Begräbnis.

Dem bekannte Extrembergsteiger Reinhold Mesner, jetzt Betreiber einer Landwirtschaft in Südtirol wurde ein Yak  gerissen. Er meint: Wölfe nach Sibirien, dort ist Platz, bei uns nicht( (Kronenzeitung 12.11.2017)

 

Hier der eingangs angekündigte Schriftverkehr:

 

1a) Mail an Verteidigungsminister Doskozil betr. Allentsteig, Schäden und GEfahren

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig (vormals Döllersheim, einst von Adolf Hitler geschaffen und anders als dessen Geburtshaus auch von unseren Regierungen bewahrt) beherbergt das Bundesheer seit mehr als einem Jahr ein Wolfsrudel, Einwanderer aus der Lausitz. Das ist  inzwischen laut Medien auf 11 Köpfe angewachsen. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch für die Öffentlichkeit interessante Fragen:

1. Welche wirtschaftlichen Einbuße bedeutet die Anwesenheit der Wölfe für die Republik, also uns. Die jährlichen Abschusszahlen auf dem im Truppenübungsplatz sind, oder waren ja vor der Wolfszeit beachtlich (laut einem Referat  des zuständigen Heeresangestellten am Jägertag u.a. 1100/800 Hirsche, 200 Rehe, 150-200  Mufflons, der Futterbedarf des damals noch kleineren Rudels 13.500 kg jährlich, was 900 Rehen entspricht).

2. Die Anwesenheit von Großraubtieren, die ihre Streifzüge natürlich über den Übungsplatz hinaus ausdehnen, führt verständlicherweise  zu Interessenkonflikten. Laut Medienberichten befasst sich mit diesem Problem ein Arbeitskreis, beschickt von Jägerschaft. Landwirtschaftskammer und WWF. Warrum nicht auch vom Bundesheer, dem Herbergsgeber der Wölfe?

3. Unter Kreisky wurden die Wälder der Bevölkerung geöffnet. Sollen sie jetzt unter einem sozialdemokratischen Verteidigungsminister mittels der normativen Kraft des Faktischen wieder gesperrt werden. Welche Mutter wird ihre Kinder noch in den Wald lassen, welche Schwammerlsucherin hineintrauen, wenn dort ein Rudel hungriger Wolf herumläuft?

4. Im Juli gab es im benachbarten Trentino zweimal einen Bärenangriff auf Menschen. In Slowenien wurden laut einer Aussage im ORF in kommunistischer Zeit drei Menschen von Bären getötet. In Österreich fallen alljährlich zahlreiche Haustiere Bär und Wolf zum Opfer. Die Regierung von Alaska mpfiehlt Schutzmaßnahmen für Kinder in wolfsnahen Gegenden (siehe unten,  Brgleitung durch Erwachsene am Schulweg, an der Busstation). Beschützt das Bundeheer als Gastgeber der Wölfe die Kinder?

 

1b) Verteidigungsministerium  am 15.9.2017 zu den Wölfen am Truppenübungspöatz, Schäden und Gefahren

Zu Ihrem Mail vom 29. August 2017 an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport darf zu den einzelnen Punkten ausgeführt werden:

Es ist richtig, dass sich bereits seit über einem Jahr ein Wolfsrudel am Truppenübungsplatz (TÜPl) ALLENTSTEIG angesiedelt hat.

Der TÜPl ist aufgrund seiner hohen ökologischen Wertigkeit als Europaschutzgebiet nach NATURA 2000 ausgewiesen. Diese Wertigkeit ist bedingt durch seine spezifische Nutzungsform und seinen Status als Sperrgebiet mit eingeschränktem Zutritt.

Ihre Frage betreffend der wirtschaftlichen Einbuße für die Republik durch die Anwesenheit der Wölfe ist insofern weiter zu sehen, da Faktoren, wie z.B. Natur- und Artenschutz, Wissenschaft und Forschung sowie Öffentlichkeitswirksamkeit und Nachhaltigkeit, mit ihrem positiven Breitenspektrum, dieser gegenüberzustellen wären.

Aus okologischer Sicht ist der Wolf als autochthone Tierart ein natürlicher Bestandteil der Biodiversität. Er ist in seiner Funktion als Prädator ein wichtiges Element der Lebensgemeinschaften in heimischen Ökosystemen.

Es ist erwiesen, dass durch die Anwesenheit von Wölfen Wildtierbestände vitaler und Ökosysteme natürlicher im Gleichgewicht gehalten werden.

Zu diesem Thema haben sich zahlreiche Arbeits- und Interessensgemeinschaften gebildet, in denen das Bundesheer eingebunden ist (siehe beispielweise Dialogforum Wolf).

Aufgrund seiner spezifischen Nutzungsform ist der TÜPl ALLENTSTEIG nach dem Sperrgebietsgesetz 2002 idgF. als ganzjähriges Sperrgebiet verordnet. Eine Zutrittsmöglichkeit für heeresfremde Personen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Dem Bundesheer sind gemäß § 2 Wehrgesetz 2001 idgF. als Aufgaben die militärische Landesverteidigung, der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt, die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste zugeordnet.

Das Österreichische Bundesheer steht in Wahrnehmung seiner Aufgabenerfüllung für Schutz und Hilfe und die nachhaltige Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage jetziger und künftiger Generationen. Diese Bemühungen führen zu einer hohen gesellschaftlichen Akzeptanz und werden anerkannt und unterstutzt.

2a)  Mail an Landwwirtschaftsminister Rupprechterr, 2.8.2017 betr.Entschädigung für menschliche Opfer

Sehr geehrter Herr Bundesminister,
Im Juli gab es im benachbarten Trentino zweimal einen Bärenangriff auf Menschen. Die beiden Opfer erlitten Verletzungen und entgingen nur mit knapper Not dem Tod. In Slowenien wurden laut einer Aussage im ORF in kommunistischer Zeit drei Menschen von Bären getötet. In Österreich fallen alljährlich zahlreiche Haustiere Bär und Wolf zum Opfer. Für diese erhalten deren Besitzer wenigstens teilweise Schadenersatz.

Da EU und unsere Regierung ihre schützende Hand uber die Beutegreifer halten, im Ergebnis also anscheinend das Leben von Bär und Wolf höher werten als das eines Menschen, dürfte es  nur eine Frage de Zeit sein, bis auch bei uns ein Mensch dem Räuber zum Opfer fällt.

Dazu eine Frage: Wer muss in solch einem Fall die Begräbniskosten oder günstigenfalls die Heilungskosten tragen, der Staat, der die Großraubtiere schützt, oder der Betroffene?

2b) Landwirtschaftsministerium am 4.8.2017 u-a- zur Frage ob menschlichen Opfern von Bär und Wolf  Entschädigungsansprüche gegen den Staat haben:

Vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie sich an Herrn Bundesminister Andrä Rupprechter mit Ihrer Frage wenden, von wem die Begräbniskosten oder Heilungskosten getragen werden, wenn eine Person einem Großraubtier, wie z. B. einem Wolf oder Bär zum Opfer fällt.

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an den dafür im Land Steiermark zuständigen Bärenanwalt und Wolf-Beauftragten Herrn Dr. Georg Rauer:

+43 664 62 19 419 georg.rauer@fiwi.at

Die Bärenanwälte sind unabhängige Vermittler zwischen Mensch und Bär.

Sie sind erste Ansprechstelle vor Ort, sammeln und überprüfen Bärenhinweise und informieren über die aktuelle Bärensituation.

Schadensbegutachtung: Bärenanwälte sorgen für eine objektive Begutachtung von Schadensfällen, auch durch Konsultation externer Experten. Weiters beraten sie über Vorsorge und Schadensabwicklung.

Mit freundlichen Grußen Min.-Rätin M.  …

2c) Anm. Der Bärenanwalt ließ jnsere Anfrage unbeantwortet.

 

3) verteidigungdministerium am 30.8.2017 zur Frage der Enzschädigung  menschlicher Opfer durchgen den Staat :

Besten Dank für Ihre Anfrage die an den zentralen Rechtsdienst des BMLFUW weitergeleitet wurde, es kann Ihnen dazu nun folgende Information gegeben werden:
Ein Zivilrechtsanspruch bei Schäden durch Wildtiere besteht nicht, da diese keinen Eigentümer haben. Der Bund, das BMLFUW, ist zwar für den Artenschutz betreffend Bären und Wölfe zuständig, aber aus einem Gesetz alleine, oder wie hier aus einem Staatsvertrag (Washingtoner Artenschutzübereinkommen), sind keine Amtshaftungsansprüche ableitbar, für solche bedarf es eines fehlerhaften Behördenhandels (Bescheid oder Vernachlässigung einer behördlichen Aufsichtspflicht), was hier nicht Schutzzweck der Norm ist.
Naturschutzrecht und Jagdrecht beziehen sich ebenfalls auf Wildtiere, beides ist aber eine Angelegenheit der Länder.
Es wäre zweifellos von Vorteil, dass nicht nur für Vermögensschäden, z.B. an Weidetieren und Bienenstöcken, Anspruchsgründe geregelt sind, sondern auch bei Schäden an Leib und Leben. Ob hier ein Handlungsbedarf gesehen wird, hätte das für Schadenersatzangelegenheiten zuständige Justizministerium zu beurteilen.
4) Bundeskanzleramt am 5.9. 2017 insbes. zur Frage welche österr. Minister in der EU für den Bären und Wolfsschutz gestimmt haben:

Bundeskanzler Mag. Christian Kern hat Ihr Schreiben vom 30. August 2017 erhalten und das Bürgerinnen- und Bürgerservice ersucht, Ihnen zu antworten.

Wir haben Ihre Stellungnahme mit Interesse gelesen. Die Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Richtlinie, welche die Grundlage u.a. für den Schutz von Großraubtieren bildet, stammt aus dem Jahr 1992. Mit dem EU-Beitritt Österreichs wurde das österreichische Recht mit diesen Bestimmungen harmonisiert. Da Natur und Artenschutz in Österreich Ländersache ist, ersuchen wir Sie, sich mit Ihren Anregungen auch direkt mit der zuständigen Abteilung in Verbindung zu setzen:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru5@noel.gv.at

Informationen zu dem von Ihnen angesprochenen Themenbereich erhalten Sie über folgende Links: http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/sg/n2000/ http://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Hauptregion_Waldviertel_-_Natura_2000.html http://ec.europa.eu/environment/nature/info/pubs/docs/nat2000newsl/nat21_de.pdf

In diesem Sinne verbleiben wir