Rechtsstaat pervers?

 

Vor sexhs Jahren  wurden im Wiener Neustädtter Tierschützerprozess alle dreizehn Angeklagten als unschuldig freigesprochen. So weit so gut. Nur, die ihnen in diesem überlangen  14 Monate dauernden Prozess unvermeidlich entstanden  riesigen Verteidigungskosten, etwa eine halbe Million Euro je Kopf, die müssen sie selbst tragen. Das heißt faktisch: freigeprochen, doch trotzdem brutal bestraft, für Jahrzehnte bis aufs Existenzminimum gepfändet  DDr. Martin Balluch, der Hauptangeklagte, hat versucht, diese Kosten in einem Schadenersatzprozess von der Republik Österreich ersetzt zu bekommen, mit folgender Begründung:

Balluch: ”

Im Oktober 2006 begann ein Staatsanwalt in Wr. Neustadt mit den Ermittlungen gegen mich wegen Bildung einer kriminellen Organisation im Tierschutz. Im April 2007 wurde dazu eine eigene Sonderkommission SOKO Tierschutz gegründet, die mit 35 ExpertInnen aus der Mordkommission und der Spurensicherung besetzt wurde. Diese Personen hatten den klaren politischen Auftrag, den Tierschutz in Österreich auszuschalten, und da allen voran den VGT und mich. Sie versuchten das mit allen nur erdenklichen Ermittlungsmethoden. So brachen sie in Wohnräume ein und montierten Abhörgeräte (großer Lauschangriff), befestigten Kameras über 12 Eingangstüren von Wohnungen und Büros, überwachten 2 Autos (darunter meines) mit GPS-Sendern, hörten 1 1/2 Jahre lang zahlreiche Telefone ab, verfolgten einige Aktive (darunter mich) 5 Monate lang mit Observationsteams, beobachteten Bankkontobewegungen, lasen Emails und schickten zumindest 2 Langzeitspitzel in den VGT. Einer davon war eine Privatperson, die sich als Spitzel zur Verfügung stellte. Sie versuchte beim VGT angestellt zu werden und nahm 6 Monate lang am Aktivismus teil. Die andere war ein Profi, eine Polizistin mit extra Spitzelausbildung, die ganze 19 Monate im Herzen des VGT operierte. Mindestens 3 Mal pro Woche kam sie ins Büro, nahm an mehr als 200 Demos und Aktionen teil, fuhr mit mir in der Nacht zum Wildplakatieren oder zur Recherche in Legebatterien bzw. zu Jagden und stand dabei ständig in Kontakt zu ihrem Polizeiführer, den sie die gesamte Zeit hindurch über jeden meiner Schritte informierte.

Am 21. Mai 2008 überfiel dann die Polizei insgesamt 33 Privatwohnungen und Büros gleichzeitig in der Nacht. Bei mir schlugen sie im Dunkeln die Wohnungstür ein, stürmten maskiert und mit gezogenen Schusswaffen schreiend in mein Schlafzimmer, hielten mir die Pistolen an den Kopf und zerrten mich nackt aus dem Bett. Dann nahmen sie 6 Stunden lang mein Zimmer auseinander und steckten mich 105 Tage in U-Haft. Es war für mich kaum zu begreifen, was da geschah. Aber es wurde noch schlimmer, viel schlimmer. Die SOKO verheimlichte sämtliche Ermittlungsergebnisse, die uns entlasteten, und damit fast alle. Rechtswidriger Weise verweigerte sie 3 Jahre hindurch jegliche Akteneinsicht. Bis heute konnte niemand von uns Akteneinsicht nehmen. Vor Gericht log sie, dass es gar keine Spitzeloperationen ab 2008 gegeben hätte und sowieso nichts herausgekommen sei. Nur dadurch, dass ich letztlich 14 Sachverständige und 2 Privatdetektive engagierte, konnte ich einige der Gesetzesübertretungen der SOKO aufdecken. Die entsprechende Liste ist sehr lange. …

Das Gerichtsverfahren hat für mich aber gut € 600.000 an Verteidigungskosten produziert, die der Staat nun nicht begleichen wollte. Ich sei selber Schuld, wenn ich mich verdächtig mache. € 1.200 wurden mir zur Schadensgutmachung angeboten – ein einziger Witz! Doch die SOKO hatte in zahlreichen Fällen das Gesetz übertreten, vor allem weil dem Gericht und uns sämtliche Ermittlungsergebnisse verheimlicht wurden. Auf dieser Basis klagte ich die Republik Österreich auf Schadenersatz. Wenn die SOKO sich an die Gesetze gehalten hätte wäre es nie zur Anklage gekommen. Das zentrale Argument  …” Siehe weiter: http://www.martinballuch.com/unfassbar-wiener-oberlandesgericht-lehnt-schadenersatz-tierschutzprozess-ab/

Nachdem  die Klage in erster Instan abgewiesen worden war, hat dieser  Tage  das Oberlandesgericht  Wien als zweite und letzte Instanz das Ersatzbegehren abgewiesen  und Balluch zusätzlich 57.000 Euro Kosten auferlegt . So weit der Rechtsstaat.

E.L.

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