Speisendeklaration ade

Ist eine Semmel vegan, ein Brot, tiefgefrorenes Rotkraut?  Oder das Gericht auf der Speisekarte im Restaurant? Kann sein, muss es aber nicht.  Im Gebäck kann sich etwa Miulchpulvere verbergen, im Rotkraut Schweineschmalz. Bei verpackten WAren hilft das mühsame Studium  der kleingedruckten Inhaltsangabe. Doch beim Speisenangebot im Restaurant? EU und Staatsregirungen halten nichts von Deklarationsverpflichtung zugunsten der Vegetarier, ob der gemäßigten Lakto/ovo – der der strengen veganen _Richtung. Alle diesbezüglichen Bemühungen der Vegetarier-Organisationen waren bisher vergeblich. So erstaunlich das auch sein mag; der Anteil der Vegetarier an der Bevölkerung ist ja inzwischen auf rund zehn Prozent gewachsen.  Wohl aber schlägt das Herz der EU für die um vieles kleinere Zah der Allergiker – wenigstens  etwas – und sie hat die Gastronomen zur Deklaraion allergener Stoffe , zu denen auch Milch und Ei zählen, verpflichtet. Und ein Großteil  der Wirte hat sich auch daran gehalten. Auf diesem Umweg konnten bisher Veganer erfahren, ob ein Gericht Ei  oder Milch(produkte) enthält.

Nun ist es damit vorbei. Die öst. Regierung hat vor der Gastronomie, der die Verpflichtung ein Dorn im Auge war, kapituliert und  hat verkündet, die Vorschrift, die 2014 erlassene Allergeninformationsverordnung zugunsten der Wirte  zu verwässern. Das zu erwartende Ergebnis: Es gibt keine  einfaqche, ins Auge fallende Deklaration mehr, die veganen Konsumenten  im Restaurant sind wieder die Dummen  Schade.                                                                                                                                         E.L

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