Speisendeklaration ade
Ist eine Semmel vegan, ein Brot, tiefgefrorenes Rotkraut? Oder das Gericht auf der Speisekarte im Restaurant? Kann sein, muss es aber nicht. Im Gebäck kann sich etwa Miulchpulvere verbergen, im Rotkraut Schweineschmalz. Bei verpackten WAren hilft das mühsame Studium der kleingedruckten Inhaltsangabe. Doch beim Speisenangebot im Restaurant? EU und Staatsregirungen halten nichts von Deklarationsverpflichtung zugunsten der Vegetarier, ob der gemäßigten Lakto/ovo – der der strengen veganen _Richtung. Alle diesbezüglichen Bemühungen der Vegetarier-Organisationen waren bisher vergeblich. So erstaunlich das auch sein mag; der Anteil der Vegetarier an der Bevölkerung ist ja inzwischen auf rund zehn Prozent gewachsen. Wohl aber schlägt das Herz der EU für die um vieles kleinere Zah der Allergiker – wenigstens etwas – und sie hat die Gastronomen zur Deklaraion allergener Stoffe , zu denen auch Milch und Ei zählen, verpflichtet. Und ein Großteil der Wirte hat sich auch daran gehalten. Auf diesem Umweg konnten bisher Veganer erfahren, ob ein Gericht Ei oder Milch(produkte) enthält.
Nun ist es damit vorbei. Die öst. Regierung hat vor der Gastronomie, der die Verpflichtung ein Dorn im Auge war, kapituliert und hat verkündet, die Vorschrift, die 2014 erlassene Allergeninformationsverordnung zugunsten der Wirte zu verwässern. Das zu erwartende Ergebnis: Es gibt keine einfaqche, ins Auge fallende Deklaration mehr, die veganen Konsumenten im Restaurant sind wieder die Dummen Schade. E.L
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