Tierfabriken Geheimsache

Niederösterreich novelliert Feldschutzgesetz; Betreten von Stallungen zu Beweiszwecken strafbar.Der VgT berictet; In den USA reagiert die Tierindustrie auf die ständigen Enthüllungen über tierquälerische Zustände in Massentierhaltungen mit den sogenannten ,,Ag-Gag”-Gesetzen, die das Filmen in Tierfabriken und Schlachthöfen verbieten. Europa wurde bisher von derartigen Auswüchsen der undemokratischen Macht der Tierindustrie verschont. Doch nun hat die ÖVP-Alleinregierung in NÖ ein eigenes Verbot des Filmens von Tierfabriken eingeführt. In einer Novelle zum Feldschutzgesetz wurde das ,,unbefugte Betreten von Stallungen” zur Straftat. Zwar behauptet man, es ginge nur um den Schutz der Tiere vor dem Erschreckt-werden und sogar um den Schutz der TierschützerInnen vor Verletzungen, aber in Wahrheit folgt das Gesetz der Forderung der Tierindustrie, die Veröffentlichung von Filmen aus Tierfabriken zu verhindern. Ja, das Feldschutzgesetz erlaubt nun sogar den BetreiberInnen der Tierfabriken als Feldschutzorganen die TierschützerInnen festzunehmen und ihre Kameras zu beschlagnahmen. Gleichzeitig hat man das Strafmaß des ,,Feldfrevels”, zu dem jetzt das Filmen in Tierfabriken gehört, verdoppelt.

VgT-Obmann Balluch; Da die Tierindustrie mit dem von ihr gegen uns initiierten Tierschutzprozess zunächst gescheitert ist – die Wiederholung des Verfahrens in erster Instanz in Wr. Neustadt beginnt allerdings Anfang April, also 8 Jahre nach Ermittlungsbeginn, wieder – versucht sie es nun durch eine Lex TierschützerInnen, wie Dr. Madeleine Petrovic von den Grünen dieses Gesetz im nö Landtag genannt hat. Das Filmen von Treibjagden wurde in der Steiermark und OÖ explizit verboten, nun folgt in NÖ das Filmen in Tierfabriken. Einerseits wirft man uns TierschützerInnen gerne vor, kein aktuelles Filmmaterial über die Zustände in Österreichs Tierfabriken zu haben und damit gar nicht zu wissen, was dort passiert, andererseits aber, wenn wir solches Material vorlegen, nennt man uns kriminell.