Der Papst Boss einer kriminellen Organisation?

Gleich vorausgeschickt, uns liegt nichts ferner als das Oberhaupt der katholischen Kirche eines Gesetzesbruchs zu zeihen. Wir sinnieren nur, weshalb stellt ein Staatsanwalt Strafantrag gegen Funktionäre von Tierschutzvereinen und nicht gegen Würdenträger der Kirche. Was ist der Unterschied?

Tierschutzfunktionäre propagieren Verzicht auf tierquälerisch hergestellte Produkte, deren Erzeugung in Österreich nebenbei verboten ist, einigen Tierschutzbewegten (oder sind es Provokateure?) geht das zu langsam und sie versuchen es mit Gewalt. Natürlich will die Staatsgewalt die fangen und sie soll es auch, aber sie erwischt sie nicht, ebenso wenig wie die meisten der zahllosen absolut nicht tierschutzbewegten Einbrecher, die das Land unsicher machen. Das ist peinlich. Doch irgendeinen Erfolg braucht die Staatsgewalt, will sie nicht ganz dumm dastehen. Da kommt die Erkenntnis gerade recht: Tierschützer sind eine kriminelle Organisation, international vernetzt, ihre Demonstrationen sind schwere strafgesetzwidrige Nötigung, sie arbeitet zweigeleisig, nach außen hin die Oberen brav und gesetzestreu, doch im Geheimen Anstifter und Befehlshaber krimineller Handlanger. Also wenn wir schon zehntausende Einbruchsdiebstähle nicht aufklären können, sperren wir wenigstens ein Dutzend Tierschutzaktivisten ein. Dann können wir – zwar mit Millionenaufwand wenigstens so 60 (in Worten sechzig) Delikte aus fünfzehn Jahren als erledigt abhaken. Bei ungefähr 10.000.000 (zehn Millionen) Straftaten im selben Zeitraum nicht viel, aber immerhin etwas. Hätte man mit demselben Aufwand Einbrecher gejagt … aber das ist eine andere Geschichte.

Die katholische und manch andere Kirchen sind entschiedene Gegner der Schwangerschaftsunterbrechung. Der Papst hat katholischen Schwangerenberatungsstellen in Deutschland verboten, einen Beratungsschein – ohne den darf dort nicht abgetrieben werden – auszustellen. Abtreibungsgegner, katholische und andere christliche protestier(t)en vor einschlägigen Kliniken, bedrängen Besucherinnen, die beklagen Psychoterror, Todesdrohungen gegen eine Klinikleiterin, Säureanschlag, mit schwarzen Lackkreuzen bemalte Eingangstüren etc. (siehe Urteil des Oberlandesgericht Wien 15.4.2004 betr. Rufschädigung). In den USA geht es noch härter zu, laut wikipedia acht Morde in den letzten Jahrzehnten, zahlreiche Bombenattentate und Brandstiftungen.

Parallelen zu den Tierschutzdelikten sind offensichtlich. Die Frage liegt nahe, warum hier keine Verfolgung als international vernetzte kriminelle Organisation?

Die Tatbestandsmerkmale des ominösen § 278a Strafgesetzbuch sind so viel oder so wenig wie bei den Tierschützern gegeben. Die katholische Kirche ist zweifellos „eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen“, noch dazu sehr international, strafbare Handlungen dort und da. Wenn man den

Versuch, eine Kleiderkette zu bewegen, ein Prozent ihrer Waren statt mit Echtpelzen mit Kunstpelzen zu verzieren als Anstreben erheblichen Einflusses auf Wirtschaft und Politik wertet, so dürfte wohl nicht abwegig sein, auch den Versuch, eine Abtreibungsklinik zum Verzicht auf Abtreibungen zu bewegen, als erhebliche Einflussnahme zu werten. Bleibt noch das Erfordernis der Einschüchterung – die ist bei Morddrohungen nicht ferne – oder der Geheimhaltung – die ist der Kirche nicht fremd.

Noch einmal: Uns liegt nichts ferner als Tierschutzorganisationen, Kirchen und Abtreibungsgegner vorzuwerfen, sie seien kriminelle Organisationen.

Doch wenn die Staatsanwaltschaft Tierschutzaktivisten als ‚Kriminelle Organisation’ verfolgt, dann bleibt die Frage offen: Warum nur die Tierschützer?

E.L.

Aus anima Nr. 2/2010, Sommer 2010. Siehe auch www.vegetarier.at