Tierschutz-Demonstration in Wien Sa 25.März

Demomarsch am 25. März 2017  von 13 bis 15 Uhr, vom Gesundheitsministerium  zum Parlament.

Tierschutz demonstriert vereint für mehr Tierwohl im Tierschutz-Gesetz.

Veranstalter: Pro Tier -  : Verband österr. Tierschutzvereine, in dem zahlreiche, auch führende  öster. Tierschutzvereine  vereint sind. http://pro-tier.at 
Der Aufruf  von Pro Tier   http://pro-tier.at/tierschutz-demonstriert-vereint-fuer-mehr-tierwohl-im-gesetz/#more-184:

Tierschutzgesetz-Novelle trifft auf heftige Kritik durch Tierschutzorganisationen

Unter dem Motto „Gemeinsam für ein ECHTES Tierschutzgesetz“ protestiert die Tierschutzbewegung am 25. März gegen die geplante Novelle der Tierschutzbestimmungen. Gesellschaft und Politik sollen auf dieses wichtige Anliegen aufmerksam gemacht werden.

Demonstration für ein ECHTES Tierschutzgesetz
Treffpunkt: 13:00 Uhr vor dem Gesundheitsministerium (Radetzkystraße 2, 1030 Wien)
Schlusskundgebung: 15 Uhr vor dem Parlament (Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien)

Der Verband lädt alle Tierschutzorganisationen und Privatpersonen ein, sich der Demonstration anzuschließen. Wir wollen die Rückschritte und den Stillstand im Tierschutz nicht einfach so hinnehmen, sondern gemeinsam ein klares Zeichen setzen.

Bis Anfang Februar lief die Begutachtungsfrist zu den geplanten Novellierungen des Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung. Über 600 Personen und Organisationen haben von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht und ihren Unmut über die Änderungen kundgetan. Während aus den Reihen der Tierschutzbewegten heftige Kritik zu vernehmen war, lobten die Vertreter der Landwirtschaft die geplanten Änderungen in hohen Tönen.

Im Augenblick ist das zuständige Ministerium am Zug: Es muss eine endgültige Version ausarbeiten und diese dem Parlament vorlegen.

Was wird vom Tierschutz kritisiert?

Die Definition des Begriffes „Zucht“ wird so ausgeweitet, dass Katzen aus bäuerlicher Haltung nun darunter fallen würden, eine Ausnahme von der Kastrationspflicht wird also ermöglicht, das Streunerkatzen-Problem also verschärft. Außerdem wird das Aussetzen von gezüchteten Tieren, die in freier Wildbahn nicht überlebensfähig sind, nach wie vor nicht verboten und es gibt noch immer kein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. In der Verordnung gibt es immer noch Ausnahmen für die dauernde Anbindehaltung von Rindern. Die betäubungslose Ferkelkastration sowie der Einsatz von Vollspaltenböden bei Schweinen sind nach wie vor erlaubt. Die Enthornung von Ziegen soll nach der Änderung wieder zum Einsatz kommen dürfen und auch das Schnabelkupieren bei Puten wird nicht verboten, obwohl es absolut nicht tierschutzkonform ist.