Rechtswidrige Polizeiaktion gegen Tierschützer, Nachtrag

Nachtrag: Im März  hatten wir über eine bedenkliche Polizeiaktion anlässlich der Demonstration einiger Tierschützer vor einem Wiener Pelzgeschäft berichtet. Ein junger Mann, der sich weigerte, sich auszuweisen, wurde zuBoden gebracht und viele Stunden in eine Zelle gesperrt. Vor  einigen  Wochen hat das Wiener Landesverwaltungsgericht  diese Polizeiaktion für rechtswidrig erklärt. In Österreich besteht keine generell Auswispflicht. Zur ERinnerung hier die damalige Meldung:

Polizeiterror? (aus anima Nr.4/2015)

Kurz vor Redaktionsschluss melden sich Menschen erschüttert. Ein Video in sozialen Medien zeige eine Polizeiaktion, die sie als brutal empfinden. Ein junger Mann, der nichts getan habe, werde von Polizisten zu Boden geworfen, man kniet auf ihm. Eine Aussendung des VgT bringt Licht: Am 8.De­zember findet in Wien vor einem Pelzge­schäft eine angemeldete Antipelzdemonstrati­on statt. Abgesprochen zwischen Kundge­bungsleiter und Polizei. Sieben Demonstran­ten, sie rufen wie üblich Parolen, halten Transparente, verteilen Flugblätter. Plötzlich fährt ein Polizeiauto vor, zwei Polizeileute verlangen Ausweise. Wann Personalien fest­gestellt werden dürfen, ist im Gesetz aufge­zählt. Die Teilnahme an einer genehmigten Demonstration zählt nicht dazu.

Das ist eine vernünftige rechtsstaatliche Re­gelung. Wenn, wer vom demokratischen De­monstrationsrecht Gebrauch macht, gewärti­gen muss, von der Obrigkeit aufge­schrieben zu werden und auf einer schwarzen Liste zu landen, wird sich bald niemand mehr trauen zu demonstrieren.

Laut VgT-Darstellung weigerte sich ein jun­ger Mann, der gesetzwidrigen Aufforderung seine Personalien anzugeben, Folge zu leis­ten, und wurde wie im Video dargestellt be­handelt und , zur Polizei gebracht; ihm wur­den zwangsweise DNA und Fingerabdrucke abgenommen. Er wurde wiewohl er schließ­lich eingeschüchtert seinen Namen nannte, in eine Gummizelle gesperrt und erst nach zehn stunden um Halbdrei in der Früh ausgelas­sen.

Aus den Polizeiakten ging dann hervor: Die Intervention erfolgte im Auftrag der Frau In­nenministerin, weil sich der Pelzhändler bei ihr beschwert hatte. Soweit der VgT.

Nun ist es verständlich, dass eine Demonstra­tion vor einem Geschäft den Inhaber be­schwert und man kann sie menschenrechtlich bedenklich finden. Die einfachste Kompro­misslösung wäre es, Demonstrationen nur in einem gewissen Abstand zuzulassen.

Wir haben die Frau Innenministerin um Dar­stellung des Falles aus ihrer Sicht gebeten: Muss die Festnahme einer Person, die keiner­lei aktiven Widerstand leistet, so brutal erfol­gen? Früher waren gelindere Mittel üblich.
Die damalige Frau Innenministerin antwortete nicht.