Rechtswidrige Polizeiaktion gegen Tierschützer, Nachtrag
Nachtrag: Im März hatten wir über eine bedenkliche Polizeiaktion anlässlich der Demonstration einiger Tierschützer vor einem Wiener Pelzgeschäft berichtet. Ein junger Mann, der sich weigerte, sich auszuweisen, wurde zuBoden gebracht und viele Stunden in eine Zelle gesperrt. Vor einigen Wochen hat das Wiener Landesverwaltungsgericht diese Polizeiaktion für rechtswidrig erklärt. In Österreich besteht keine generell Auswispflicht. Zur ERinnerung hier die damalige Meldung:
Polizeiterror? (aus anima Nr.4/2015)
Kurz vor Redaktionsschluss melden sich Menschen erschüttert. Ein Video in sozialen Medien zeige eine Polizeiaktion, die sie als brutal empfinden. Ein junger Mann, der nichts getan habe, werde von Polizisten zu Boden geworfen, man kniet auf ihm. Eine Aussendung des VgT bringt Licht: Am 8.Dezember findet in Wien vor einem Pelzgeschäft eine angemeldete Antipelzdemonstration statt. Abgesprochen zwischen Kundgebungsleiter und Polizei. Sieben Demonstranten, sie rufen wie üblich Parolen, halten Transparente, verteilen Flugblätter. Plötzlich fährt ein Polizeiauto vor, zwei Polizeileute verlangen Ausweise. Wann Personalien festgestellt werden dürfen, ist im Gesetz aufgezählt. Die Teilnahme an einer genehmigten Demonstration zählt nicht dazu.
Das ist eine vernünftige rechtsstaatliche Regelung. Wenn, wer vom demokratischen Demonstrationsrecht Gebrauch macht, gewärtigen muss, von der Obrigkeit aufgeschrieben zu werden und auf einer schwarzen Liste zu landen, wird sich bald niemand mehr trauen zu demonstrieren.
Laut VgT-Darstellung weigerte sich ein junger Mann, der gesetzwidrigen Aufforderung seine Personalien anzugeben, Folge zu leisten, und wurde wie im Video dargestellt behandelt und , zur Polizei gebracht; ihm wurden zwangsweise DNA und Fingerabdrucke abgenommen. Er wurde wiewohl er schließlich eingeschüchtert seinen Namen nannte, in eine Gummizelle gesperrt und erst nach zehn stunden um Halbdrei in der Früh ausgelassen.
Aus den Polizeiakten ging dann hervor: Die Intervention erfolgte im Auftrag der Frau Innenministerin, weil sich der Pelzhändler bei ihr beschwert hatte. Soweit der VgT.
Nun ist es verständlich, dass eine Demonstration vor einem Geschäft den Inhaber beschwert und man kann sie menschenrechtlich bedenklich finden. Die einfachste Kompromisslösung wäre es, Demonstrationen nur in einem gewissen Abstand zuzulassen.
Wir haben die Frau Innenministerin um Darstellung des Falles aus ihrer Sicht gebeten: Muss die Festnahme einer Person, die keinerlei aktiven Widerstand leistet, so brutal erfolgen? Früher waren gelindere Mittel üblich.
Die damalige Frau Innenministerin antwortete nicht.