Allergen-Kennzeichungpflicht

Ein Plus vor allem für Veganer

Gaststätten (Restarants, Imbisse etc. müssen seit Dezember alle Speisen und Getränke „allergen-kennzeichnen“, ebenso Bäckereien, Konditoreien. und überhaupt alle Unternehmer ihre lose (unverpackt) angebotenen Waren. Angegeben müssen die in der EU-Verordnung als Allergieauslöser genannten Zutaten. Das sind 14 Lebensmittel(gruppen), darunter Eier, Milch, Fische, Krebstiere und Weichtiere (und Erzeugnisse daraus).

Im Einzelnen:

(2.) Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

(3.) Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse

(4.) Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse

außer: a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird, b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als

(7.) Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)

 außer a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftl. Ursprungs, b) Lactit (d.i. ein aus Milchzucker gewonnenes Süßungsmittel)

(14.) Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

Das Gastgewerbe kann sich zwar auf mündliche Auskünfte über Anfrage beschränken, viele Betriebe weisen die Stoffe jedoch in den Speisekarten aus. Meist dergestalt, dass auf einer Liste den einzelnen allergenen Stoffen jeweils (nach obiger Reihenfolge) ein Buchstabe zugeteilt ist, der dann gegebenenfalls neben der Speise angeführt wird z.B. Veggie Wrap A, C (d.i. Ei), G (d.i.Milchprod). Manche Betriebe kennzeichnen auffallend, andere (McDonalds zB. nur ganz klein und unscheinbar.

Die Kennzeichung ist jedenfalls für Veganer eine wertvolle Hilfe, Wassertiere betreffend auch für Lakto/ovo-Vegetarier.Veganer,

Auch bei verpackten Lebensmitteln ist die Orientierung leichter geworden: Allergene Zutaten müssen in der Zutatenliste hervorgehoben werden, z. B. durch Schriftart oder Hintergrundfarbe.

Die Unternehmer einschließlich des Gastgewerbes haben die von ihnen anfangs heftig beklagte Kennzeichnungspflicht gut verkraftet. Darum an die Politik eine Frage:

Die Zahl der Allergiker ist geringer als die Zahl der Vegetarier. ob vegan oder lakto/ovo.

Weshalb gibt es keine Kennzeichnungspflicht für die oft versteckten Zutaten, die aus toten warmblütigen Tieren gewonnen werden (z.B. Schweinefett)?. Gelten der EU-Kommission Menschen, die aus ethischen Gründen Fleisch ablehnen, nichts?

Herkunftskennzeichnung für Fleisch

 

Ab April muss i.d.R. das Ursprungsland bzw. Herkunftsort von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen und Geflügel ausgezeichnet werden, nicht nur wie bisher von Rindfleisch.

Anzugeben ist i.d.R. sowohl das Aufzuchts- al auch das Schlachtland. Nicht aber das Geburtsland.

So können Ferkel etwa aus der Ukraine, wo die Haltungsbedingungen für Muttersauen meist noch erheblich schlechter sind als bei uns, zur Mästung importiert werden; auf der Deklaration heißt es dennoch: Aufgezogen in Österreich. Nur die Angabe: Herkunftsland Österrei besagt, dass das Tier im Inlna geboren, gemästet und geschlachtet wurde.

aus anima Nr.1/2015