Achtung, “liken” kann gefährlich sein!
Gefällt mir” ist schnell geklickt zu einem Facebool-Kommentaar. Doch es kann teuer kommmen. Einem 46jährigen Schweizer kostet es 4.000 Franken Geldstrafe. Er hatte 2015 einigen Kommentaren zugestimmt, in denen Dr.Erwin Kessler, der Präsidentn des Schweizer VgT als Rassist und Antisemit bezeichnet wurde und dazu noch einen ähnlichen Kommentar geschrieben. Am 29.Mai verurteilte ihn das Zürcher Bezirksgericht wegen Ehrverletzung/Übler Nachrede (nicht rechtskräftig). Zur Vorgeschichte:
Schon zur Jahrhundertwendewar der Schweizer VgT und sein Präsident Ziel einer Kampagne geworden, die dem Vereinsleiter entgegen seinen Beteuerungen Antisemitismus und Rassismus vorwarf. Dies im Zusammenhang mit seinem entschiedenen Auftreten gegen das Schächten, das betäubungslose Töten. Damals stand wieder die Aufhebung des in der Schweiz seit Ende des 19.Jahrhunderts bestehenden Schächtverbots zur Debatte.
Seit einigen Jahren ist eine sich vegan nennende Website am Werk, deren Macher es vorziehen anonym zu bleiben. Was sie für den Tierschutz tun, ist so nicht bekannt. Die Seite scheint ihre Hauptaufgabe darin zu sehen, nicht wenige Tierrechtler/Tierschützer als Antisemiten , Rassisten oder wenigstens als Rechte oder Rechtsoffene zu deklarieren. Dies, neben bei bemerkt, auch den Philosophen Helmut Kaplan. Überhaupt ist es in manchen Kreisen üblich, jedem Schächtgegner sogleich das Taferl “Antisemit” umzuhängen. So wurde selbst dem Schriftssteller Manfred Kyber (gest. 1933) diese Ehre zuteil. Vielleicht wollten die Täter ihre literarische Ignoranz offenbaren; seinen Roman “Die drei Lichter der kleinen Veronika” haben sie wohl nicht gelesen.)
Die erwähnte Website wäre nicht bedeutsam, hätten nicht andere, auch Tiervereine , die Beschuldigungen ungeprüft übernommen. Kesler wurde das zu dumm und er entschloss sich, da sich die Urheber hinter ihrer Anonymität verschanzen, gegen die bekannten Weiterverbreitervorzugehen. Um wikipedia zu veranlassen, die Behauptung, er sei wegen Rassismus verurteilt, zu entfernen musstge er bis ans höchste Gericht prozessieren. Soweit bekannt hat Kessler bisher alle Prozesse gegen diejenigen, die den Antisemitismus(Rassismus auf ihre Internetseiten übernommen haben gewonnen, Der vorliegende Fall ist jedoch der erste in der Schweiz, in dem einEin Gericht ein bloßes “gefällt mir ” als strafbare Weiterverbreitung einer ehrenrürigen Behauptung gewertet hat.
Quellen: u.a
www.vgt.ch
www.vice.com/de_at/article/ein-schweizer-wurde-gerade-fur-seine-facebook-likes-verurteilt
http://www.vgt.ch/pressespiegel/170529-tages-anzeiger.pdf
https://www.swissjews.ch