Arme Sau

Unterstützen Sie bitte die nachstehende parlamentarische Petition! Wie sehen Sie unter

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00104/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung

(Österreich:) Schweine (Zuchtsauen) müssen  noch immer den Großteil ihres Lebens in engen Kastenständen verbringen. Die öst.Tierschutzverordnung, die dies zulässt, ist gesetzwidrig. Das hat die Volksanaltschaft aufgezeigt. Der Gesundheitsminister will eine neue dem Tierschutzgesetz entsprechende Verordnung erlassen, doch der Landwitschaftsminister weigert sich zuzustimmen.  Nun hat die Nationalratsabeordnete  Christiane  Brunner  zur Unterstützung des Gesundheitsministers die nachstehende Petition im Parlament eingebracht. Jeder österreichische Saatsbürger über 16 Jahre kann diese Petition unterstützen. Näheres sieheden link oben. Der Text derPetition:

Petition betreffend Verbot von Kastenständen in der Schweinehaltung
Laut österreichischer Schweinehaltungsverordnung dürfen weibliche Zuchtschweine das gesamte Jahr über in sogenannten Kastenständen gehalten werden. Diese sind 1,9 m lange und 60 cm breite, also körpergroße Metallgitterkäfige. Ein so hochintelligentes und soziales Tier wie ein Schwein leidet natürlich in einer derartigen
Haltung immens.
Ab 2013 schreibt eine EU-Richtlinie neue Mindeststandards in der Kastenstandhaltung vor. Danach dürfen die Mutterschweine „nur” noch während der sogenannten Leerzeit nach dem Absetzen der Ferkel bis zur Befruchtung
(mindestens 5 Tage, oft aber mehrere Wochen), danach 4 Wochen während der Schwangerschaft und zuletzt 5 Wochen während der Säugezeit in Kastenständen gehalten werden, also 10 Wochen pro Gebärzyklus bzw. 6 Monate pro Jahr.
Das Gesundheitsministerium hat einen neuen Entwurf zur Schweinehaltungsverordnung erarbeitet, nach dem die Kastenstandhaltung auf die gesamte Leerzeit, auf 10 Tage während der Schwangerschaft und auf 5 Tage während der Geburt und Säugezeit beschränkt wird. Das würde die Kastenstandhaltung noch immer etwa 1 1⁄Monate pro Jahr erlauben.

Das Landwirtschaftsministerium hat signalisiert, von seinem Vetorecht gegen Verordnungsänderungen Gebrauch machen zu wollen, um eine Beschränkung der Kastenstandzeit über den von der EU vorgeschriebenen Mindeststandard von maximal 6 Monaten pro Jahr hinaus zu verhindern.
Jeder Tag in einem körpergroßen Käfig ist ein Tag zu viel. Auf der anderen Seite ist der Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums ein Schritt in die richtige Richtung, der auch von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen gedeckt wird. Die UnterzeichnerInnen fordern daher:
Das Parlament möge das Landwirtschaftsministerium auffordern, einer Veränderung der  Schweinehaltungsverordnung zuzustimmen, die eine drastische Reduktion der Zeit, die die Mutterschweine in Kastenständen verbringen müssen – insbesondere während der Säugezeit – ähnlich dem
Vorschlag des Gesundheitsministeriums, vorsieht.