Verhandlungen in Strafrechtssachen sind öffentlich (?)

Das steht in Art. 90 der öster.Bundesverfassung. Und die Praxis im Wiener Neustädter Tierschutzprozess? Ein Prozessteilnehmer berichtet: in der vergangenen Woche wurden täglich 30-50 Polizeischüler und -schülerinnen mittels Bus in den Verhandlungssaal gebracht, wo sie einen beträchtlichen Teil der Plätze besetzten. Die anderen Plätze würden mittels Platzkarten vergeben, jedoch teilweise nicht benützt. Andere Besucher dürften jedoch nicht auf die so freien Plätze und würden so faktisch ausgeschlossen. Nach welchen Kriterien die Platzkarten vergeben werden, sei nicht ersichtlich.  Siehe  http://www.martinballuch.com/ und http://tierschutzprozess.at/tierschutzprozess-18-tag/