Grundrechtsverletzung: Innenministerin und Justizministerin schweigen eisern

Am 21.Mai wurden nicht nur zehn Tierrechtsaktivisten verhaftet, es wurden auch sämtliche Unterlagen, Mitgliederlisten mehrere Veerine beschlagnahmt. Trotz wiederholter Bitten und Anträge wurden die Unterlagen auch nach Aufhebung der Untersuchungshaft bisher i.w.  nicht einmal teilweise zurückgegeben und damit die Arbeit der Vereine ärgstens behindert. Zu dieser faktischen groben Verletzung des Grundrechts der Vereinsfreiheit schweigen VP-Innenministerin und SP-Justizministerin, ebenso wie zu den Vorwürfen brutalen Polizeiverhaltens bei den Verhaftungen, in trauter Zweisamkeit eisern. Anfragen wie zum Bbeispiel die folgende der Gesellschaft  für humane Nutztierhaltung vom 1. September  werden nicht beantwortet:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
zu den Grundrechten zählt nach Art. 12 Staatsgrundgesetz das Recht, Vereine zu bilden. Bei den Hausdurchsuchungen  bei Vereinen im Rahmen der Razzia   gegen angeblich militante Tierschützer im Mai wurden laut Angabe der Betroffenen auch alle Unterlagen der Vereinsverwaltung beschlagnahmt, insbesondere die Mitgliederlisten. Die Herstellung oder Aushändigung von Kopien sei den Vereinsfunktionären, auch wenn diese gar nicht zu den Beschuldigten zählen, verweigert worden.

Der Entzug der Vereinsunterlagen, insbesondere der Mitgliederlisten, bedeutet praktisch die Unterbindung der grundgesetzlich geschützten Vereinstätigkeit und damit einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Staatsbürger,  und zwar außerhalb der die Vereinssachen regelnden Gesetze.

Es ist schwer vorstellbar,  daß Kopien der Mitgliederlisten einem nicht verbotenen Verein zu belassen, die Strafrechtspflege zu beeinträchtigen zu vermag,  und daß die Erstellung derartiger Kopien – was jeder ein bißchen Bewanderte in ein paar Minuten zusammenbringt –  im Rahmen einer mehrstündigen von etlichen EDV-geschulten Beamten vorgenommenen  Hausdurchsuchung nicht unschwer bewerkstelligt werden kann.

Dem Vernehmen nach   – gegenteilige behördliche Aussendungen sind uns nicht bekannt –  wird die Herausgabe von Kopien von Polizei  und Staatsanwaltschaft  nach wie vor verweigert.
Es fehlen uns die Rechtskenntnisse, um beurteilen zu können, ob diese Vorgangsweise rechtskonform ist.

Ist sie es, erhebt sich die Frage: Haben Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin,  legislative Schritte gesetzt, um das Grundrecht der Vereinsfreiheit auch faktisch zu gewährleisten?

Ist sie es nicht, erhebt sich die Frage: Warum dauert in Ihrem Verantwortungsbereich der faktisch grundrechtverletzende Zustand an?

Den parlamentarischen Anfragebeantwortung war diesbezüglich nichts Näheres zu entnehmen.

Wir glauben, nicht nur unsere Leser, die interessierte Öffentlichkeit überhaupt wäre für eine Stellungnahme Ihrerseits, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dankbar.

Mit vorzüglicher Hochachtung