Wieder betäubungsloses Schächten in Österreich?

Affront gegen den Tierschutz oder Juristenstreit ?
In Österreich ist derzeit Schächten nur mit nachfolgendes Betäubung gestattet und bedarf  außerdem einer Bewilligung. Dieser Kompromiss zwischen den Interessen zweier Religonsgemeinschaften und des Tierschutzes wurde 2004  in langwierigen Verhadnlungen erzielt und in § 32 Abs.5 öst. Tierschutzgesetz 2005 normiert.  Will nun der öst. Gesundheitsminister Stöger (SPÖ), der zugleich für Tierschutz zuständig ist, im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsminister  Berlakovic (ÖVP) die Einschränkungen aufheben und den Religionsgemeinschaften Schächten ohne Betäubung und behördlicheBewilligung   erlauben? Der Text des im August zur Begutachtung versandten Gesetzentwurfs, der Anpassungsvorschriften an eine am 1.1.2013 in Kraft tretende EU-Regelung enthält, und ein Passus in den Erläuternden Bemerkungen hiezu spricht dafür, jedoch beteuert der Minister, dass eine Änderung nicht beabsichtigt ist. Ist der Entwurf nur unglücklich formuliert oder hoffte man, dass der Tierschutz nichts bemerkt und rudert jetzt zurück? Offene Fragen.  Die EU verbietet die bisherige strenge österreichische Regelung jedenfalls nicht.

Aauffallend ist, wie fast heimlich und leise der Minister vorgegangen ist. DerEntwurf wurde erst am 6.August oder später versandt – also gerade in der Haupturlaubszeit; die Mitglieder des Tierschutzrats, der gesetzlch Beratungsaufgaben hat, haben ihn dem Vernehmen nach +berhaupt erst vor eineinhalb Wochen  bekommen. Dafür wurde die Frist für Stellungnahmen kurz gehalte. heute,  am 10. September endete sie.  Außerdem wird im Entwurf und den Erläuternden Bemekungen dazu mit keinem Wort erwähnt, dass es um die Liberalisierung des Schächtens geht.