Tierschützer aus der Untersuchungshaft entlassen

Die neun noch inhaftierten Tierschützer wurden heute, am 2.9., alle aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hatte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angewiesen, den Enthaftungsantrag zu stellen.  Weder die Tatbegehungs- noch die Verdunklungsgefahr stellten hinreichende Haftgründe dar. Es bestehe zwar nach wie vor Tatbegehungsgefahr, doch dürfe die U-Haft nicht fortgesetzt werden, wenn sie zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht. Der zweite ursprüngliche  Haftgrund, Verdunkelungsgefahr, ist durch Zeitablauf weggefallen, er ist gesetzlich mit zwei Monaten begrenzt.

Inzwischen seien wesentliche Beweismittel sichergestellt und nun auszuwerten, so dass eine Inhaftierung der Beschuldigten als Maßnahme zur Sicherung des Verfahrens nicht mehr erforderlich sei.

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