24.April: Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche

Das schwer erkämpfte Verbot der Tierversuche für Kosmetik muss bleiben

Weltweit wird am 24. April der „Internationale Tag zur Abschaffung der Tierversuche“ begangen. Allein in der EU müssen pro Jahr noch immer über 12 Millionen Wirbeltiere ihr Leben für qualvolle Tests lassen. „Allein in Österreich stirbt alle drei Minuten ein Labortier. Die dringend gewünschte Kehrtwende ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Herbe Rückschläge sind zu befürchten, weil die EU-Kommission erneut an der lange vereinbarten endgültigen Abschaffung der Tierversuche für Kosmetika rüttelt“, erklärt Gerda Matias, Präsidentin des „Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner“ (IBT).

Am 11. März 2013 wäre es endlich Gesetz: das EU-weite Totalverbot der Tierversuche für Kosmetika. Demzufolge darf – und dies ausnahmslos – für die Entwicklung und Herstellung eines kosmetischen Mittels kein Tierversuch mehr durchgeführt werden. Vor allem dürfen Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, nicht mehr verkauft werden, was den Import dieser tierquälerischen Produkte aus Drittländern verhindert.

Allerdings wackelt dieses Totalverbot erneut, weil es für drei bestimmte Tests* noch immer keine Ersatzmethoden ohne Tiere gibt. „Diese Lücke stellt ein eindeutiges und unverzeihliches Versäumnis der EU-Kommission dar, jener Institution, die für die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Versuchsmethoden verantwortlich zeichnet“, so Gerda Matias.

Der IBT fordert nun, dass mit 2013 das Totalverbot – ohne jegliche Ausnahme – definitiv in Kraft tritt. Bis Ersatzmethoden vorliegen, können die Kosmetikhersteller auf 8.000 schon bewährte Substanzen zurückgreifen, für die keine zusätzlichen Sicherheitstests mehr erforderlich sind.

Schließlich ist nicht einzusehen, dass wieder einmal die Tiere das Nachsehen haben sollen. Es ist ethisch nicht zu verantworten, dass weiterhin unzählige Tiere für die menschliche Schönheit leiden und sterben müssen, nur weil die politisch Verantwortlichen zu lasch und zu träge vorgegangen sind.
Zudem möchten sich die KonsumentInnen beim Kauf von Kosmetika endlich darauf verlassen können, Produkte zu erwerben, die gänzlich ohne Tierleid- und -tod entwickelt und hergestellt worden sind.

Laut EU-Kosmetikrichtlinie hätte das Verbot von Tierversuchen für das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel schon vor dreizehn Jahren, mit 1. Jänner 1998, in Kraft treten sollen. Allerdings wurde das beschlossene Verbot immer wieder aufs Neue verschoben.

Im Jahr 2003 wurde mit der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie ein stufenweiser Ausstieg aus den Tierversuchen für Kosmetika verabschiedet. Demzufolge dürfen seit September 2004 keine Tierversuche mehr für das kosmetische Endprodukt durchgeführt werden. Seit 11. März 2009 ist auch die Prüfung der Rohstoffe mittels Tierversuche verboten. Und vor allem dürfen tierversuchsgetestete Kosmetika nicht mehr verkauft werden. Von dieser Bestimmung wurden jedoch drei Tests*, die noch immer an Tieren durchgeführt werden, ausgenommen. Ab 11. März 2013 soll laut Richtlinie die letzte Ausstiegsstufe, das ausnahmslose Totalverbot in Kraft treten, was die EU-Kommission jedoch erneut verschieben möchte.

„Aber – da sind sich sämtliche europäischen Tierschutzvereine einig – eine erneute Verschiebung ist ethisch nicht mehr vertretbar und wird absolut abgelehnt“, so Gerda Matias abschließend.

Der Gedenktag für die Versuchstiere wird seit 1962 begangen. Er geht auf den Geburtstag von Lord Dowding, einem Mitglied des britischen Oberhauses zurück, der sich besonders für Tierschutz engagiert hat.

* Der Toxizitätstest bei wiederholter Verabreichung (dabei werden die Folgen der Langzeitverabreichung einer Substanz eingeschätzt), der Reproduktionstoxizitätstest (dabei wird die Auswirkung einer Substanz auf die Fortpflanzungsfähigkeit und die Nachkommen untersucht) und der Toxikokinetiktest (dabei wird die Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung einer Substanz untersucht).
Quelle: Presseausendung des  IBT
Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-11, Fax: +43/1/713 08 23-10
E-Mail: rathmanner@tierversuchsgegner.at
Homepage: www.tierversuchsgegner.at