Parlamentarische Bürgerinitiative: Tierschutz in die Verfassung

Der Internationale Bund der Tierversuchsgegner (IBT) hat eine Parlamentarische Bürgerinitiative zur Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung initiiert und zur Behandlung an das österr. Parlament weitergeleitet. Damit soll endlich die letzte wesentliche Forderung des vor 13 Jahren durchgeführten Tierschutz-Volksbegehrens politisch umgesetzt werden. Denn solange der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere nicht verfassungsrechtlich geschützt ist, solange steht der Schutz der Tiere auf unsicheren Beinen und ist letztendlich nicht gewährleistet.

Mit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes am 1.1.2005 sind die Forderungen des 1996 erfolgreich durchgeführten Tierschutz-Volksbegehrens nach einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, einer Tieranwaltschaft und der Förderung des Tierschutzes umgesetzt worden. Doch eine weitere wesentliche Forderung – Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufzunehmen – wurde bislang nicht realisiert.

„Bei Kollisionen des Tierschutzes mit verfassungsrechtlich geschützten Werten wie etwa der Freiheit der Religionsausübung, der Freiheit der Wissenschaft oder der Freiheit der Kunst ist derzeit keine Güterabwägung möglich, weshalb die Tiere stets das Nachsehen haben“, erläutert Gerda Matias, Präsidentin des IBT und Initiatorin des Tierschutz-Volksbegehrens, die Notwendigkeit, dem Tierschutz endlich Verfassungsrang zuzuerkennen.

So kann etwa aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage das betäubungslose Schächten wegen der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit der (islamischen) Religionsausübung nicht verboten und somit auch von keiner Behörde wirksam untersagt werden.

Ähnlich verhält es sich bei umstrittenen Tierversuchen: Die behördliche Entscheidung, ein Experiment an Affen nicht zu genehmigen, kann unter Berufung auf die verfassungsrechtlich verankerte Freiheit der Wissenschaft höchstwahrscheinlich erfolgreich angefochten werden.
Selbst dem Quälen und sogar Töten von Tieren im Rahmen von Kunstaktionen kann kein wirksamer Riegel vorgeschoben werden, solange nur die Freiheit der Kunst, aber nicht das Leben und Wohlbefinden von Tieren verfassungsrechtlich geschützt wird.

Erst mit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes wird eine gleichwertige rechtliche Ausgangssituation bei der Abwägung unterschiedlicher Interessen bei Rechtsstreitigkeiten oder Genehmigungsverfahren geschaffen.

Die Parlamentarische Bürgerinitiative wird gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments zunächst dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen weitergeleitet und von diesem aller Voraussicht nach dem zuständigen Verfassungsausschuss zur Weiterbehandlung zugewiesen werden.

Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-11, Fax: +43/1/713 08 23-10
E-Mail: rathmanner@tierversuchsgegner.at
Homepage: www.tierversuchsgegner.at