Dr. Maria Berger, unsere stumme Justizministerin

Während Funktionäre selbst ihrer Partei gegen die menschenrechtlich umstrittene  Vorgangsweise der österr. Polizei und Staatsanwaltschaft in der Tierschützersache ernste Bedenken äußern, blieb unsere sozialdemokratische Justizministerin Dr. Maria Berger von Hinweisen auf Gerichtszuständigkeiten abgesehen, bisher stumm.  Wiederholte Bitten um Stellungnahme wie etwa die folgende der Gesellschaft für humane Nutztierhaltung vom 10.7. blieben bisher erfolglos:

„Frau Bundesministerin
Dr .Maria Berger
Bundesministerium für Justiz
1070 Wien, Museumstraße 7

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

Wir sehen ein interessantes Phänomen:
Nicht irgendwer, der Justizsprecher der SPÖ Dr. Jarolim bringt in Pressekonferenzen und Aussendungen der SK seine Besorgnis über die Handhabung und Auslegung des § 278a StGB gegen die zehn inhaftierten Tierschützer zum Ausdruck, selbst die Oberstaatsanwaltschaft findet an der Gestaltung der Razzia am 21.Mai in bißchen was zu bekritteln, nur unsere von der SPÖ gestellte Justizministerin, die für die Angelegenheit zuständig ist, schweigt.
Weder zur Frage des § 278a,  noch zu den Vorwürfen betr. Verletzung der Menschenwürde bei der Razzia,  noch zur faktischen Verletzung der Grundrechts der Vereinsfreiheit ein Wort. Die beschlagnahmten Vereinsunterlagen namentlich Mitgliederlisten sind, soweit man hört, weder im Original noch in Kopie zurückgegeben. So kommt es natürlich zu Gerüchten, die Unterbindung legaler Vereinstätigkeit sei gar nicht so unerwünscht.
Sie haben, sehr geehrte Frau Ministerin, erst unlängst verdienstvoll gesetzliche Bestimmungen   gegen die (Re)Traumatisierung minderjähriger Opfer von  Gewalttaten in Gerichtsverfahren entworfen und der Presse vorgestellt. Ein paar Wochen darauf stürmte die WEGA im Auftrag Ihrer Staatsanwaltschaft Wohnungen, ohne im geringsten auf die Traumatisierung von kleinen Kindern Rücksicht zu nehmen. Die diesbezüglichen Behauptungen Betroffener sind Ihnen sicher bekannt, sie wurden unseres Wissens nie dementiert.
Gerade in Vorwahlzeiten interessiert Menschen nicht nur das, was Politiker sagen, auch was sie nicht sagen und  vor allem was sie tun und nicht tun, halten die Leute für bedeutsam.
Wir hatten an Sie zwecks Information unserer Leser bereits am 29.Mai die Bitte um Stellungnahme betr. die Unterbindung von Vereinstätigkeiten gebeten, zur Sache jedoch keine Antwort bekommen. Zu Fragen der Verletzung der Menschenwürde hatten wir uns zugleich mit ähnlichem Erfolg an den damaligen Herrn Innenminister gewandt. Diese Anfrage betrifft, da die Aktion ja im Auftrag Ihrer Staatsanwaltschaft erfolgte, auch Ihr Ministerium. Wir legen sie beide nochmals bei.
Wir würden uns freuen, könnten die Bürger auch Ihre Stellungnahme zu all den aufgeworfenen Fragen erfahren und  wir unseren Lesern nicht nur die Meinungen der Betroffenen zu Gehör bringen.
Noch eine Nebenbemerkung: das Argument, die Justizministerin sollte strikte auch nur den geringsten Anschein einer Einmischung in laufende Gerichtsverfahren  vermeiden und sich daher grundsätzlich auch der geringsten Wortmeldung enthalten, zählt hier wohl nicht. Denn einerseits betreffen unsere Anfragen gar nicht Eingriffe in Gerichtsverfahren sondern die Unterbindung von Vereinstätigkeiten und die Traumatisierung unschuldiger kleiner Kinder; andererseits wurden von Ihnen in Gerichtssachen durch Ergreiferprämien sehr wohl Akzente vorgegeben.
Mit vorzüglicher Hochachtung …“