Billigt die Justizministerin die Lahmlegung von Vereinen?

Bestürzt über die faktische Lahmlegung der Tätigkeit einzelner Vereine durch Beschlagnahme der Vereinsunterlagen, inbes. der Mitgliederlisten hat die Gesellschaft für humane Nutztierhaltung, www.nutztierhaltung.org, folgende Anfrage an die Frau Justizministerin gerichtet:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

zu den Grundrechten zählt nach Art. 12 Staatsgrundgesetz das Recht, Vereine zu bilden. Bei den Hausdurchsuchungen bei Vereinen im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Vorgehens gegen angeblich militante Tierschützer wurden laut Angabe der Betroffenen auch alle Unterlagen der Vereinsverwaltung beschlagnahmt, insbesondere die Mitgliederlisten. Die Herstellung oder Aushändigung von Kopien sei den Vereinsfunktionären, auch wenn diese gar nicht zu den Beschuldigten zählen, verweigert worden.
Der Entzug der Vereinsunterlagen, insbesondere der Mitgliederlisten, bedeutet praktisch die Unterbindung der grundgesetzlich geschützten Vereinstätigkeit und damit einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Staatsbürger, und zwar außerhalb der die Vereinssachen regelnden Gesetze.
Es ist schwer vorstellbar, daß Kopien der Mitgliederlisten einem nicht verbotenen Verein zu belassen, die Strafrechtspflege zu beeinträchtigen zu vermag, und daß die Erstellung derartiger Kopien – was jeder ein bißchen Bewanderte in ein paar Minuten zusammenbringt – im Rahmen einer mehrstündigen von etlichen EDV-geschulten Beamten vorgenommenen Hausdurchsuchung nicht unschwer bewerkstelligt werden kann.
Ähnliches gilt für die ebenfalls behauptete Mitnahme von Geschäftsunterlagen eines Gewerbebetriebs oder freien Berufs, der mit Tierschutztätigkeit nicht zusammenhängt. Auch diese kann die Unterbindung der beruflichen Tätigkeit und schweren wirtschaftlichen Schaden wenn nicht Konkurs bedeuten.

Unsere Leser wären interessiert zu erfahren, ob die Angaben der Betroffenen über die staatsanwaltliche Vorgangsweise richtig sind. Seitens der Staatsanwaltschaft wurden sie, wenn wir richtig informiert sind, nicht dementiert.
Viele Menschen sind äußerst beunruhigt über die dargestellte wenn zutreffend faktische Außerkraftsetzung von Grundrechten.
Da Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, als Ressortzuständige letzthin die Verantwortung für die Justiz tragen und wenn wir recht informiert sind auch gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt sind, wären wir und unsere Leser Ihnen für eine Stellungnahme dankbar, ob Sie die Verweigerung von Kopien der Vereinslisten etc. mißbilligen und dafür Sorge tragen wollen, daß den Betroffenen raschest Kopien ausgehändigt werden, bzw. falls die den Glauben der Bürger an Gesetzesschutz erschütternde Vorgangweise der staatlichen Organe gesetzeskonform ist, zum Schutze der Grundrechte der Bürger entsprechende Gesetzesänderungen in Angriff nehmen wollen.