EU definiert ‚vegetarisch’ und ‚vegan’

Das Europäisches Parlament hat am 16. Juni das neue Lebensmittelinformationsgesetz angenommen und hiebei auch einen Ergänzungsvorschlag betr. die für die Warendeklaration wichtige gesetzliche Definition der Begriffe ‚vegetarisch’ und ‚vegan’ gebilligt. Die Definition lautet gemäß Art. 35 des Gesetzes:

Der Begriff ‚vegetarisch’ ist nicht auf Lebensmittel anzuwenden, bei denen es sich um Erzeugnisse handelt oder die aus oder mithilfe von Erzeugnissen hergestellt werden, die aus verendeten, geschlachteten oder aufgrund ihres Verzehrs zu Tode gekommenen Tieren gewonnen wurden.

Der Begriff ‚vegan’ ist nicht auf Lebensmittel anzuwenden, bei denen es sich um Tiere oder tierische Erzeugnisse handelt oder die aus oder mithilfe von Tieren oder tierischen Erzeugnissen (einschließlich Erzeugnissen von lebenden Tieren) hergestellt wurden.

Die neue Bestimmung bedarf noch der Zustimmung des EU-Ministerrats.

Quelle VEBU www.vebu.de